Impressum

Angaben gemäß §5 TMG

Adresse

Zahnarztpraxis Dr. Britta Struhl

Wagnerstr. 1D

15745 Wildau

Kontakt

Tel: 03375 / 583 76 32

Fax: 03375 / 583 76 33

E-Mail: drstruhl-wildau@gmx.de

Webseite: www.struhl-wildau.de

Vertreten durch

Dr. Britta Struhl

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV

Dr. Britta Struhl

Zahnärztin

Dr. Britta Struhl

Approbation verliehen 2003 in der Bundesrepublik Deutschland

Zuständige Kammer

Landeszahnärztekammer Brandenburg
Parzellenstraße 94
03046 Cottbus
http://www.lzkb.de

Zuständige Aufsichtsbehörde

Kassenzahnärztliche Vereinigung Brandenburg
Helene-Lange-Straße 4-5
14469 Potsdam
http://www.kzvlb.de

Berufsrechtliche Regelungen

Die folgenden berufsrechtlichen Regelungen sind auf der Internetseite der Landeszahnärztekammer Brandenburg unter dem Menüpunkt Zahnärztliches Berufsrecht hinterlegt.

Berufsordnung vom 30. Mai 2007 (ZBB 3/2007)

Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (Stand: Neugefasst durch Bek. v. 16. 4.1987 I 1225; zuletzt geändert durch Art. 41 V v. 31.10.2006 I 2407)

Heilberufsgesetz des Landes Brandenburg vom 28. April 2003 (GVBl. I/03, [Nr. 07], S. 126), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Dezember 2006, (GVBl. I/06, [Nr. 16], S. 167)

Allgemeine Verwaltungsvorschrift für Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Beihilfevorschriften - BhV) Stand 30.1.2004

Nach § 200 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 (BGBl. I S. 675) erlässt das Bundesministerium des Innern folgende allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 79 dieses Gesetzes:

Artikel 1, Neufassung der Beihilfevorschriften: Die Beihilfevorschriften in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. November 2001 (GMBl S. 919), zuletzt geändert durch die Siebenundzwanzigste allgemeine Verwaltungsvorschrift vom 17. Dezember 2003 (GMBI 2004 S. 227), werden wie folgt geändert:

Gebührenordnung für Zahnärzte:
Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) mit Ergänzungen und einem Auszug aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Stand: 2012. Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) vom 22. Oktober 1987 ist die amtliche Grundlage für die Privatliquidation von Zahnärzten und Oralchirurgen.

Heilberufe-Kammergesetz:
Bestandteil des Gesetzes über die Kammern und die Berufsgerichtsbarkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Berliner Kammergesetz) in der Fassung vom 4. September 1978 (GVBl. S. 1937), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Mai 2007 (GVBl. S. 194).

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